Straubing
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Erweitertes Führungszeugnis

Einsicht und Antrag in Straubing und Landkreis Straubing-Bogen

Sicher hast du in letzter Zeit auch schon etwas über das erweiterte Führungszeugnis gehört.
Aber was ist das eigentlich und benötigst du das überhaupt?
Auf dieser Seite versuchen wir dich durch das Antrags- und Einsichtnahmeverfahren in Straubing zu lotsen.
Sollte deine Frage zum erweiterten Führungszeugnis noch nicht beantwortet sein, ruf uns einfach an. Wir helfen dir gerne weiter!

Erweitertes Führungszeugnis - Was ist das überhaupt?

Im Zuge der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch das Bundeskinderschutzgesetz (§72a Sozialgesetzbuch VIII), müssen Pfarreien bzw. Verbände eine „Schutzvereinbarung“ nach § 72a SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt schließen. Darin verpflichten sie sich, künftig von allen, die in der Pfarrei ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen.
Seit dem 01. Mai 2014 kannst du das erweiterte Führungszeugnis auch bei uns zur Sichtung vorlegen. So werden auch deine personenbezogenen Daten geschützt. In deiner Pfarrei legst du lediglich eine von uns ausgestellte Bestätigung vor.

Brauch ich überhaupt ein erweitertes Führungszeugnis?

Wenn du eine Kinder- und Jugendgruppe, einen Kinder- oder Jugendchor bzw. eine Band leitest oder du dich als
Leiter, Betreuer oder Teamer bei Freizeitmaßnahmen (Zeltlager, Wochenenden usw.) engagierst, musst du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Was muss ich beachten?

  • Das erweiterte Führungszeugnis darf bei Vorlage bei uns nicht älter als 3 Monate sein.
  • Du kannst es bei deiner zuständigen Gemeinde (Einwohnermeldeamt) kostenlos beantragen.

Den Ablauf für die Beantragung kannst du dir hier als pdf herunterladen.